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Wohngeld

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Informationen zum Wohngeld

Ratgeber Mietzuschuss und Lastenzuschuss
Das Wohngeld wird als finanzielle Hilfe des Staates an diejenigen
gezahlt, die sich Wohnen nicht oder nur teilweise leisten können. Das
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung des angemessenen und
familiengerechten Wohnens als "Mietzuschuss" für Mieter von Wohnraum
und als "Lastenzuschuss" für Eigentümer eines Eigenheims oder einer
Eigentumswohnung gezahlt.Das Wohngeld ist zum 1. Oktober 2008 erhöht worden. So steigen die
monatlichen Wohngeldzahlungen von rund 90 Euro auf durchschittlich 142
Euro. Die bisher unberücksichtigen Heizkosten werden abhängig von der
Wohnfläche pauschal in die Mietkosten eingerechnet. Die
Miethöchstbeträge und die Einkommensgrenzen sind ebenfalls um jeweils
10 Prozent angehoben worden.

Die Einbeziehung der Heizkosten in das Wohngeld ist ein Kernstück der
Änderungen. Das Wohngeld berechnet sich bislang auf die
Bruttokaltmiete. Nach<!--den am 8. April 2008 im Bundeskabinett beschlossenen Formulierungshilfen zum --> dem Gesetz zur Neuregelung des Wohnrechts werden die Heizkosten
pauschal in Höhe von 50 Cent pro Quadratmeter normierter Wohnfläche als
Teil der Miete berücksichtigt.Einmal rechtmäßig erhaltenes Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden,
auch wenn der ehemals Berechtigte mittlerweile ein Einkommen erreicht
hat, bei dem er kein Wohngeld mehr bezieht.

Einen Mietzuschuss kann derjenige beanspruchen, der in
Deutschland in einer Wohnung zur Miete wohnt. Einen Lastenzuschuss kann
derjenige erhalten, der in Deutschland Eigentümer einer Wohnung oder
eines Eigenheimes ist.

Mit den neuen Regelungen zum Wohngeld werden auch Energiekosten
erstmals in das Wohngeldrecht aufgenommen. Die früheren
unterschiedlichen Baualtersklassen sind ersatzlos entfallen.Voraussetzungen für den Anspruch auf Wohngeld:

    * Anzahl der zum Haushalt gehörigen Familienmitglieder

    * Höhe des Familieneinkommens: Um Wohngeld zu erhalten, darf
      das Familieneinkommen festgelegte Beträge nach Abzug der zulässigen
      Anteile nicht überschreiten

    * Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung: Nur bis zu
      bestimmten Höchstbeträgen ist die Miete oder Belastung zuschussfähig.
      Dabei werden über angemessenen Wohnraum hinausgehende Kosten nicht
      berücksichtigt. Diese Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen
      Mietniveau. Unangemessene Mieten werden somit nicht bezuschusst.

Um Wohngeld zu erhalten, muss ein Antrag auf Wohngeld bei
der Wohngeldstelle der örtlichen Gemeinde-, Amts-, Kreis- oder
Stadtverwaltung gestellt werden. Dort sind auch die erforderlichen
Formulare wie Antrag auf Wohngeld, Bescheinigung des Vermieters
(wichtig: Wohnungsgröße) sowie Zusätzliche Erklärungen zum Antrag auf
Wohngeld erhältlich.Wird Wohngeld bewilligt, erhält der Antragsteller einen
Bewilligungsbescheid. Die Wohngeldstelle bewilligt das Wohngeld in der
Regel für ein Jahr. Für das folgende Jahr muss ein Wiederholungsantrag
gestellt werden.

Die Höhe des Wohngeldes wird in jedem Einzelfall gemäß der aktuellen
Wohngeldtabelle bestimmt. Die Tabelle, sowie weitere Informationen zur
Ermittlung des Wohngeldes sind im Internet bei der Bundesregierung abrufbar. Im Internet sind teilweise auch Wohngeldrechner nutzbar. Beispiel: Wohngeldrechner mit  Geltungsbereich: Nordrhein-Westfalen. Das Abfragen eines Wohngeldrechners kann einige Zeit in Anspruch nehmen.Widerspruch gegen Bewilligungsbescheid
Bei Rechtstreitigkeiten über die Höhe des Wohngeldes können Sie gegen
den Bewilligungsbescheid innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Widerspruch
bei der Wohngeldstelle einlegen. Der Widerspruch muss begründet werden.
Die Wohngeldstelle prüft die Angelegenheit erneut und erlässt einen
Widerspruchsbescheid. Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann beim
zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.

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можно по.русски написать а не по немецки я сюда для того и зашла чтоб  информацию на русском языке получить на немецком я могу и так найти



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